Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2015 - L 8 SO 16/15 B ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 08.01.2015 - S 22 SO 47/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2015 - L 8 SO 16/15 B ER
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2017 - L 8 SO 234/16
Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach dem SGB XII; Übernahme der …
Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Prozessakten der Parallelverfahren (- S 22 SO 47/14 ER, L 8 SO 16/15 B ER - und - L 8 SO 266/16 ER -) und der die Klägerin betreffenden Ausländer- und Verwaltungsakten des Beklagten sowie der beigezogenen Verwaltungsakten des Beigeladenen Bezug genommen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2017 - L 8 SO 266/16 Ein zugleich mit Klageerhebung eingeleitetes Eilverfahren hatte ebenfalls keinen Erfolg (- S 22 SO 47/14 ER - - L 8 SO 16/15 B ER -), erstinstanzlich in der Sache (Beschluss des SG vom 8. Januar 2015) und zweitinstanzlich mangels Statthaftigkeit der Beschwerde (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2015).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands, insbesondere der Ermittlungen zu der Höhe der Passverlängerungskosten, wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Prozessakte des Hauptsacheverfahrens (- L 8 SO 234/16 -) und der beigezogenen Prozessakte des Eilverfahrens (- S 22 SO 47/14 ER - - L 8 SO 16/15 B ER -) sowie der ebenfalls beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (Leistungsvorgang, Ausländerakte) und des Beigeladenen (2 Bände, Stand: Ende 2014 bis Juni 2016) Bezug genommen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2016 - L 8 SO 226/16 Ein zugleich mit Klageerhebung eingeleitetes Eilverfahren hatte ebenfalls keinen Erfolg (- S 22 SO 47/14 ER - - L 8 SO 16/15 B ER -), erstinstanzlich in der Sache (Beschluss des SG vom 8. Januar 2015) und zweitinstanzlich wegen des Nichterreichens des Beschwerdewerts (Beschluss des LSG vom 26. Januar 2015).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands, insbesondere der Ermittlungen zu der Höhe der Passverlängerungskosten, wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Prozessakte des Eilverfahrens (- S 22 SO 47/14 ER - - L 8 SO 16/15 B ER -) und der ebenfalls beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (Leistungsvorgang, Ausländerakte) Bezug genommen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2020 - L 8 SO 250/19 Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch des BSG - B 8 SO 8/17 R -), der Prozessakten der Parallelverfahren (- S 22 SO 47/14 ER, L 8 SO 16/15 B ER - und - L 8 SO 266/16 ER -) und der die Klägerin betreffenden Ausländer- und Verwaltungsakten des Beklagten sowie der beigezogenen Verwaltungsakten des Beigeladenen Bezug genommen.